Energieberatung


Ob Altbau oder Neubau – mit einer fundierten Energieberatung erhalten Sie eine genaue Analyse Ihres Zuhauses und wissen, wo Sie wie sinnvoll investieren können.


Leistungen

Energieberatung Wohnen (Wohngebäude)

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP, förderfähig)
  • Energetisches Konzept mit Energieberatungsbericht
  • Vorabprognose über die Gebäudeeffizienz für die Baufinanzierung

Effizienzhaus-Sanierung (KfW-konform)


Energieberatung nach § 71 Abs. 11 GEG vor dem Einbau einer fossilen Heizung


Heizlastberechnung als Grundlage für Ihren Heizungstausch


Erstellen einer ersten groben Vorabprognose für die Baufinanzierung


Vor-Ort-Beratung mit Aufnahme des IST-Zustands


Förderfähige Berechnungen und Nachweise – s.a. Baubegleitung

Oliver Lumpp – Energieberater in Reutlingen

Sanierungsfahrplan (iSFP)


Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Instrument der Bundesförderung, mit dem Sie Schritt für Schritt zur Effizienzsanierung gelangen. Der Sanierungsfahrplan wird vom BAFA mit 650,- EUR bezuschusst.


Ihre Vorteile:

  • Verständlicher Fahrplan für Ihre Sanierung nach den Kriterien des BAFA
  • Übersicht über mögliche Maßnahmenpakete
  • 5 % zusätzlichen Förderbonus und 60.000,- EUR förderfähige Kosten bei der Umsetzung

Effizienzhaus-Sanierung (BEG-EH)


Ich begleite Sie auf dem Weg zum geförderten Effizienzhaus (KfW), mit Konzept, Berechnungen und Antragshilfe.


Energiekonzepte

Wenn Sie Ihr Gebäude unabhängig von Fördermitteln sanieren wollen oder im Rahmen der Hausverwaltung ein Sanierungskonzept für zukünftige Wirtschaftsplanungen benötigen, gibt ein Energiekonzept einen guten Überblick über die Möglichkeiten und die Bauteilaufbauten bzw. Anlagentechnik. 


Leistungen:

  • Bestandsaufnahme
  • IST-Anlayse der energetisch relevanten Bauteile und Anlagentechnik
  • Energiekonzept mit Vorschlägen für Bauteilaufbauten und Anlagentechnik
  • ZIEL: wirtschaftlich effiziente Sanierung unter Einhaltung der Mindestanforderungen

Energieberatung (Energieberatungspflicht) nach § 71 Abs. 11 GEG vor dem Einbau einer fossilen Heizung


Sie möchten sich für eine neue Heizung entscheiden und dabei auf fossile Energien setzen? Dann gilt es zu beachten, dass das politische Ziel die Umstellung auf erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist. Dies allerdings mit Augenmaß und klarer Perspektive:


  • Bestandsschutz und Übergangsfristen sorgen dafür, dass niemand überfordert wird.
  • Attraktive Förderprogramme (z. B. bis zu 70 % Zuschuss) unterstützen Sie finanziell.
  • Technologieoffenheit: Ob Wärmepumpe, Holzpellets oder Hybridlösung – viele Wege führen zum Ziel.
  • Langfristige Einsparung bei den Energiekosten und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.


Mein Tipp: Wer jetzt plant und förderfähig modernisiert, profitiert doppelt – durch staatliche Zuschüsse und durch mehr Effizienz.


Leistungen:

  • Information vor dem Einbau einer neuen Heizung über die Risiken durch fossile Brennstoffe
  • Informationen über die technologische Vielfalt der Wärmeerzeugung
  • Erstellen des Nachweises, dass Sie der Informationspflicht nach § 71 Abs. 11 Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachgekommen sind

Heizlastberechnung


Mit der Heizlastberechnung wird ermittelt, wie viel Wärme jeder Raum in Ihrem Gebäude benötigt, um angenehm warm zu bleiben. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich sparen Sie dazu noch Energiekosten durch einen effizienten Betrieb Ihrer Heizung. Denn die Heizkörper und Thermostate werden dabei optimal aufeinander abgestimmt, so dass sich die Wärme optimal verteilen kann und kein Raum kalt bleibt. Die raumweise Heizlastberechnung ist für viele Förderprogramme vorgeschrieben.


Leistungen:

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Berechnungen zum hydraulischen Abgleich für eine effiziente, ausgewogene und förderfähige Heizungsanlage


Fazit: Wer die Heizlast kennt, holt das Beste aus seiner Heizung heraus – komfortabel, sparsam und förderfähig.