Energieausweis


Für Verkauf, Vermietung oder Sanierung schafft ein vom Energieberater erstellter qualifizierter Energieausweis Klarheit über die energetische Qualität Ihrer Immobilie und damit für Eigentümer, Käufer oder Mieter.


Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder größeren Sanierungen und gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Darüber hinaus gibt es noch weitere häufig erforderliche Nachweise wie z.B. nach dem EWärmeG bei einen Heizungstausch oder den Wärmeschutznachweis im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Ich erstelle für Sie rechtskonforme Nachweise und Ausweise nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben:

Oliver Lumpp – Energieberater in Reutlingen

Energieausweis


Es gibt zwei Arten von Energieausweisen einmal den Verbrauchsausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs und einmal den Bedarfsausweis auf Grundlage einer technischen Gebäudeanalyse. 


Welcher Energieausweis für Ihr Gebäude möglich ist hängt von verschiedenen Aspekten ab. So darf ein Verbrauchsausweis verwendet werden, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat, oder das Gebäude zwar kleiner ist, aber nach dem 1. November 1977 gebaut oder nachträglich auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde.


Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn das Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat und vor 1977 errichtet wurde ohne eine energetische Sanierung auf den damaligen Wärmeschutzstandard.


Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss bei Besichtigungen für Vermietungszwecke unaufgefordert vorgelegt werden. Gerne übernehme ich auch die Erstellung für Hausverwaltungen oder Wohnungsunternehmen.


Leistungen:

  • Aufnahme der relevanten Gebäudedaten vor Ort
  • Festlegen welcher Energieausweis möglich ist
  • Ausstellung des Energieausweises inkl. Registriernummer
  • Erläuterung und Bewertung der Kennzahlen
  • Hinweise zu möglichen Verbesserungsmaßnahmen

Wärmeschutznachweis nach GEG


Für Neubauten und größere Umbauten muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Wärmeschutznachweis erstellt werden. Dieser Nachweis belegt, dass das geplante Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt.


Leistungen:

  • Erstellung von Wärmeschutznachweisen nach GEG für Neubauten und Sanierungen
  • Berechnung des Primärenergiebedarfs und der Transmissionswärmeverluste
  • Nachweisführung für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Abstimmung mit Architekten und Fachplanern
  • Erstellung der Energiebedarfsausweise auf Basis der Berechnung

Nachweise nach dem EWärmeG


In Baden-Württemberg gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Es verpflichtet Eigentümer, bei einem Heizungstausch in bestehenden Gebäuden mindestens 15 % erneuerbare Energien einzusetzen oder gleichwertige Ersatzmaßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden.